Wie werden die Beschwerden eingereicht?

Wie werden die Beschwerden eingereicht?

Die Beschwerden müssen entweder schriftlich oder mündlich eingereicht werden. In jedem Fall muss der Vorname, Nachname, die Ausweisnummer (DNI), Adresse des Anzeigenstellers sowie seine Unterschrift bei Anzeigenerstattung oder bei Einreichung einer Beschwerde angegeben werden.
Die Beschwerden oder Anzeigen müssen von Dokumenten oder Nachweisen begleitet werden, die die Beschwerde oder Anzeige belegen. 
Der Beschwerdeführer, der die Beschwerde oder Anzeige mündlich erstatten möchte, muss einen Termin für ein Vorstellungsgespräch im Büro des Ombudsmannes der Bürger in Schriftform beantragen.  Der Beschwerdeführer muss auch im Antragsformular den Grund für seine Anzeige oder Beschwerde erläutern.
Der Beschwerdeführer darf keine Anzeige erstatten hinsichtlich eines Vorfalls, der länger als 1 Jahr zurückliegt seitdem die betroffene Person über die Lage informiert wurde, die die Grundlage für die Beschwerde ist. Allerdings, wenn die Handlungen, die initiiert werden, von Rechts wegen stattfinden, wird keine Frist eingeräumt.
Die Beschwerden können persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Je nachdem welche der vorherigen Möglichkeiten ausgewählt wird, kann die Beschwerde oder Anzeige bei den städtischen Bürgerbetreuungsbüros (UIAPs) oder beim Büro des Bürger-Ombudsmannes entgegengenommen werden. 

Datum der letzten Änderung: 9. März 2023