Wann darf er eingreifen?

Wann darf er eingreifen?

Der Ombudsmann des Bürgers darf auf Anfrage von Bürgern oder Gruppen eingreifen, die eine Forderung oder Probleme mit der städtischen Verwaltung  oder mit einer Dienstleistung haben, der das Rathaus beteiligt ist. Er darf auf eigene Initiative eingreifen, wenn er der Meinung ist, dass die städtische Verwaltung gegen die Verfassungsrechte der Personen, entweder direkt oder indirekt, verstossen hat. 

Datum der letzten Änderung: 9. März 2023


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