Wie arbeitet er?

Wie arbeitet er?

Der Ombudsmann arbeitet als hoher Beauftragter der Rathausvollversammlung ohne zwingendes Mandat von irgendeinem städtischen Mitglied oder einem städtischen Organ.
Er erhält keine Anweisungen von irgendeiner Obrigkeit und er erfüllt seine Aufgaben mit kompletter Unabhängigkeit und gemäss seinem Kriterium. Er recherchiert und findet Lösungen zu den Fällen die er initiiert und zu den Anzeigen, die ihm von Bürgern vorgetragen wurden. 
Seine Dienstleistungen sind kostenlos und die Teilnahme eines Rechtsanwaltes oder Staatsanwaltes ist nicht notwendig.
Der Ombudsmann kann den betroffenen Körperschaften im Rahmen des Gesetzes verschiedene Lösungen zur Schlichtung vorschlagen, die zu einer positiven und schnellen Klärung der Beschwerde führen sollen. 

Datum der letzten Änderung: 9. März 2023


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